R.W. Church
Kapitel 23
Kirchenautorität fügte ihm hinzu; und er beschreibt mit aufrichtiger Macht das
Verwirrung, die entstehen könnte, wenn die Anwälte und die Theologen anders nähmen,
Seiten, und wie, im ungleichen Kampf könnte das Letzte "finden
sich hoffnungslos hingestreckt im stärkeren Griff von ihr mehr
mächtige Kollegen." Sein eigener Plan von einem theologischen und
kirchlicher Ausschuß des Hinweises zu dem ein rein gesetzliches Gericht
könnten Sie Fragen der Doktrin hinunterschicken, die geantwortet werden sollten, als "Experten" oder
Geschworene geben Antworten über Sachen der Wissenschaft oder Sachen der Tatsache, ist
kaum hoffnungsvoller; sogar für ihn würde das gesetzliche Gericht nicht binden, als von
Kurs, den es nicht gebunden werden konnte, die Doktrin davon anzunehmen das
kirchlicher Ausschuß. Er verspricht, tatsächlich, mit der Genehmigung des Herrn
Derby, das die Anwälte in neunundneunzig Fällen aus einem hundert würden,
nehmen Sie die Antwort der Theologen an; aber überhaupt ist der Skandal jetzt, es
wären Sie weit großartiger, wenn in einem unorthodoxen Urteil flach gegeben würde,
Widerspruch zum Bericht des Ausschusses des Hinweises.
Im Hinblick auf ein rein kirchliches Berufungsgericht, im gegenwärtigen Zustand von
die Kirche in sowohl England als auch allem über der Welt, es sollte trösten,
jene, die gut bewußt sein müssen, daß wenigstens es hier kaum gewesen werden sollte,
gesehen für, nachzudenken wie solche Gerichte-Tat doch, wo sie haben,
die Macht, zu handeln, und wie weite Sachen in ein besseres gegangen wären, oder
frohere Mode unter uns wenn, statt des Eingeweihten Rates, dort hatte
gewesen ein Gericht der Theologen, um Endurteil zu geben. Die Geschichte von
Aufrufe nach Rom, von den Tagen vom Jansenists und Fenelon zu jenen,
von Lamennais, ist vielleicht zweifellos zufriedenstellend zu jenen, die es glauben,
notwendig, dem Papst die höchste Weisheit und das Meiste zuzuschreiben
vollendete Gerechtigkeit; aber zu jenen, die riskieren, die wirklichen Schritte zu merken,
vom Prozeß, und die kollateralen Überlegungen, politisch und örtlich,,