R.W. Church
Kapitel 5
Macht moderner Umstände hat von später gewonnener großer Gunst darin
die Kirche von Rom ist hier datiert zurück und heftete den Blick dazu auf Alter
wessen festen Prinzipien es war unbekannt und fremd; und der Fall von
die Anglikanische Kirche ist wirklich hart wenn die Päpstliche Autorität von
das Mittelalter wird weit jenseits seinem wirklichen und historischen übertrieben
Umfang, mit der Wirkung nur vom Befestigen dieses Visionärs
Übertreibung, durch das Mittel einer weiteren fiktiven Idee von
umfassende Übertragung der Päpstlichen Privilegien zur Krone, auf uns,,
als die wahre und gesetzliche Maßnahme der Königlichen Vormachtstellung.
Es erscheint mir, daß er wer behauptet im Gros, daß der Papal
Vorrechte wurden bei der Reformation zur Krone vertagt,
sehr enttäuscht die Gesetze und die Leute dieser Ära. Ihr
unveränderliche Doktrin war, daß sie das alte Königliche wiederherstellten,
Gerichtsbarkeit, und das Abschaffen von einem, der usurpiert worden war. Aber dort
ist kein Beweis zu zeigen, daß diese in sich gleich waren, oder
Mit-umfangreich in ihrer Auswahl. In einigen Empfehlungen herrschte die Krone
bei dieser Periode mehr, als der Papst je gehabt hatte,; denn mir ist nicht bewußt
daß die Einberufung seine Lizenz verlangte, darauf nachzudenken,
Kanons, oder seine Zustimmung zu ihrer Verbreitung. In anderen Empfehlungen das
Crown erwarb weniger; nicht für die Krone, aber der Erzbischof von
Canterbury wurde ernannt, die Macht der Verteilung darin zu üben
Sachen rechtmäßig, und episkopale Wahlen zu bestätigen. Weder das
Krone noch der Erzbischof war erfolgreich als es zu solchen Päpstlichen Vorrechten
war entgegen dem Gesetz des Landes; für weder die 26. von
Henry VIII. noch die 2. von Elizabeth annektierten zur Krone alle das
Mächte von Korrektur und Reformation, die eigentlich gewesen waren,
vom Papst behauptet, aber nur wie "hath gewesen bis jetzt oder darf
wird rechtmäßig geübt oder wird benutzt." ... Die "alte Gerichtsbarkeit,"