R.W. Church
Kapitel 8
ich, Herr Coca-Cola und andere befestigen zur genauen Wortgerichtsbarkeit ein
schmälerer Sinn, als es in populärem acceptation trägt, oder ins
Arbeiten von canonists, ein Sinn, der insgesamt das davon ausschließt, das
canonists; und auch ein Sinn, der scheint das Echte zu sein, und
rechtmäßiges Gefühl des Wortes in seiner ersten Absicht. Jetzt, wenn wir
ist endeavouring, um die Macht und den Umfang vom gesetzlichen zu schätzen
doctrine, die kirchliche und geistige Gerichtsbarkeit, es, betrifft,
ist schlicht, daß wir den Begriff nehmen müssen, der davon im Sinn eingesetzt wird, unser
eigenes Gesetz, und nicht im anderen und abgeleiteten spüren Sie darin der es
ist von canonists und Theologen benutzt worden. Aber canonists
sich Bärenzeuge gegen den Unterschied, den ich jetzt habe,
gerichtet aus. Die eine Art ist _Jurisdictio coactiva proprie dicta,
principibus data_; das andere ist _Jurisdictio improprie dicta ac
bloßer spiritualis, Ecclesiae ejusque Episcopis ein Christo data_....
Richtig sprechend, lege ich vor, daß es keine solche Sache als es gibt,
Gerichtsbarkeit in irgendeinem privaten Verband der Männer, oder anderer irgendwo
als unter der Autorität des Staates. _Jus_ ist der Plan davon
Rechte, die zwischen Männern in den Verbindungen existieren, nicht von allem, aber von
zivile Gesellschaft; und _jurisdicto_ ist die Autorität, um sich zu entschließen und
drücken Sie bisweilen jene Rechte aus. Kirchenautorität,
deshalb, so lang wie es allein steht, ist nicht in Strenge davon
Rede oder das Gewähren zur Geschichte, Gerichtsbarkeit, weil es nicht ist,
im Grunde begrenzt auf mit Privatrecht.
Aber als der Staat und die Kirche kamen, um verbunden zu werden, durch das
Umwandlung der Nationen und die Unterwerfung des Gefreiten
Gewissen zu Christentum, als die Kirche ihre Macht davon setzte,
Selbstausgleich unter der Vormundschaft des Staates und der Staat
annektiert seine eigene mächtige Sanktion für Regeln, der ohne es,