Rev. Alfred J. Church
Kapitel 13
Ihre Frau von den Wohnungen der Toten, und setzte sie in Ihre Hände."
"Kenne ich Ihren guten Willen, aber welcher profiteth es? Kein Mann bringt vielleicht zurück das
tot."
"Nun, Zeit wird weich Ihren Kummer machen, der noch neu ist."
"Ja, wenn durch Zeit Sie mittlerster Tod."
"Aber eine neue Frau wird Sie trösten."
"Schweigen Sie; so ein Sache cometh nicht in meinen Gedanken."
"Was? welken Sie, Sie behalten immer diesen verwitweten Staat?"
"Werden Sie nie Frau, mehr ist Frau von mir."
"Was wird dies ihr nützen, die tot ist?"
"Ich weiß nicht, doch hatte, ich sterbe früher als ist ihr falsch."
"Doch ich würde, Sie haben diese Frau in Ihr Haus Aufnahme."
"Verlangen Sie es von mir nicht, ich flehe Sie an, durch Ihren Vater Zeus."
"Sie welken, verlieren Sie viel, wenn Sie welken, machen Sie es nicht."
"Und wenn ich es mache, werde ich mein Herz brechen."
"Haply irgendein Tag, daß Sie welken, dankt mir; nur wird überredet."
"Seien Sie es damit: sie werden die Frau ins Haus nehmen."
"Ich würde nicht, Sie anvertrauen sie zu Ihren Dienern."
"Wenn Sie damit thinkest, führen Sie sie in thyself."
"Nein, aber ich würde sie in Ihre Hände geben."
"Ich berühre sie, aber mein Haus, in das sie vielleicht eintritt, nicht."
"'Tis nur zu Ihrer Hand ich vertraue sie an."
"O King, Sie compellest ich dazu gegen meinen Willen."
"Dehnen Sie Ihre Hand hervor und berühren Sie sie."
"Ich berühre sie, wie ich den Kopf des Gorgon berühren würde."
"Hast Sie Griff von ihr?"
"Ich habe Griff."
"Bleiben Sie ihr sicheres dann, und sagt, daß der Sohn von Zeus ein adliger Freund ist. Sehen Sie
wenn sie Ihre Frau ähnlich ist,; und verändern Sie Ihre Trauer für Freude."
Und als der König sah, siehe! die geverschleierte Frau war Alcestis seine Frau.
DIE GESCHICHTE VON DER VERGELTUNG VON MEDEA.
Jason kam, der der Prinz von Iolcos im Land von Thessaly von Recht war,
zurück zu seinem Königreich. Aber Pelias, der jetzt viele Jahre lang hatte, genommen es dafür
sich, spake er schön, und überredete ihn, daß er auf einiges gehen sollte,