Kapitel 85
Regierungsgewalt indischer Völker das Prinzip der Gerechtigkeit gegenüber allem zu dem
die britischen Leute hatten allmählich ihren Weg bekämpft. Ein starker Auftrieb war
den schon von Clive selbst initiierten großen Reformen so gegeben, und
immer noch drastischer von Warren Hastings der, innerhalb des Gerüstes
so weit wie möglich vom alten einheimischen System von gerichtlich und zivil
Verwaltung zugenommen auf festen Fundamenten der Integrität und
Effizienz, die eine geräumige und elastische Struktur leicht zum Gewaltigen ausstreckte,
Territorien, die immer noch waren unter britischer Regel zu überholen. Aber dann nein
mehr als bei irgendeiner späteren Periode könnte, die Maschinerie der Regierung hat
bedient glatt, oder bei sogar allem, ohne die Mitoperation von den Indern,
sich, die in großen Zahlen in die Gesellschaft angeworben wurden,
Dienst. Respektieren Sie für ihren traditionellen Zoll und Glauben, und
Ermutigung, von der Warren Hastings das Erste war zu erkennen, das
Wichtigkeit, zu indischer Ausbildung, obwohl nur immer noch auf den alten Linien mit
welcher Inder waren schon vertraut, sicherte die wachsende Loyalität davon ab
ihre Mitbedienung. Dann so jetzt war es nirgends wirksamer als in
die gerichtliche Verwaltung, und Seite an Seite mit neuen Gerichten der
angepaßt mit Westlichem Jura, die Alten, reinigte und
reorganisiert, setzte fort, Recht in Übereinstimmung damit hauptsächlich zu sprechen
Hindu und Mahomedan und Indian Gewohnheitsrecht. Mit der Konsolidierung von
die britische Übergeordnete Macht Inder lernte, es damit zu identifizieren ihr
alte Vorstellung des Staates, und der Dienst der Gesellschaft kam, um zu genießen
die Popularität und das Prestige, die immer davon zum Dienst befestigt hatten,
der Staat unter ihren einheimischen Herrschern und sogar Mahomedan
Beherrschung.
Die Erneuerung der Gesellschaft Charter, die bei Intervallen davon stattfand,
zwanzig Jahre, die von Herrennordens Gesetz von 1773 datierten, leisteten sich ein
zweckmäßige Gelegenheit für die Revision, wenn erforderlich, beides von sein