Kapitel 57
"Ich nahm an, daß Sie davon hörten", beantwortete Austen.
"Ich war dort zu-Tag auf. Gab Herrn Flint, den Ihr Paß Sie machte?"
"Ja."
"Sehen Sie keinen Anfall, um ihn/es zuerst zu mir zu erwähnen, machten Sie? Sagte, daß Sie gingen,
auf ihm dafür zu danken."
Austen betrachtete dieses.
"Sie haben mich ins Unrecht, Richter", er gesetzt, dem nach einem kleinen geantwortet wird. "Ich machte
diese Bemerkung ironisch. Ich ich habe Angst, daß wir uns nicht auf das Motiv einigen können, der
veranlaßte mich."
"Ihr Gewissen ein wenig feiner als Ihr Vater ist es?"
"Nein", Austen sagte, glaube "ich nicht ehrlich, daß es ist. Ich habe ein Gutes gedacht
beschäftigen Sie sich über dem Unterschied auf unsere Weisen in den letzten wenigen Jahren, dabei zu sehen
Sachen. Ich glaube, daß zwei Männer, die sich bemühen, ehrlich zu sein, gewissenhaft dürfen,
unterscheiden Sie sich. Aber ich glaube auch, daß bestimmte Sitten allmählich aufgewachsen sind,
in Eisenbahnübung, die mehr oder weniger ist vom Punkt mißbilligt zu werden,
von Sicht der Ehre vom Beruf. Ich glaube, daß sie vielleicht nicht sind,
--sogar von den berühmten Männern erkannt nach dem Gesetz."
"Humph!" gesagt die Honourable Hilary. Aber er drückte seinen Sohn nicht dafür das
Aufzählung dieser Sitten. Nach allen Jahren daß er hatte, mißbilligte davon
Austen's Taten es schien seltsam, tatsächlich gerufen zu werden, um dadurch zu erklären das
verschwenderisch für sein eigenes. Es konnte sein, daß dieser Junge, den er so oft hatte,
gezüchtigt vertrat einen klareren Standpunkt über praktische Moralität als sich? Es war
absurd. Aber warum das Unbehagen von den vergangenen wenigen Jahren? Warum ihn gehabt hat
mehr als einmal während dieser Periode, zum ersten Mal in seinem Leben,,
befragt eine bisher absolute Zufriedenstellung in seiner Position des Oberhauptes
Anwalt für die Nordöstlichen Eisenbahnen? Warum er gezögert hatte zu initiieren,
sein Sohn in viele des sogenannten Aufgabenbereiches eines Eisenbahnanwaltes? Austen
gehabt nie mündlich klagte bis zu-Nacht jenen Aufgabenbereich an.