Kapitel 30
eingeatmet ein Seufzer der Erleichterung bei den Öffnungswörtern von Hodder, die folgten,
er.
"Gentlemane", er sagte, "ich habe keine Absicht, persönlich zu sein, sogar durch
einmütige Zustimmung. Aber wenn Herr Ferguson danach zu mir kommen wird,
sich treffend, werde ich den wenigsten Einspruch dabei nicht haben, diese Sache zu besprechen,
mit ihm in so weit, wie er selbst besorgt ist. Ich kann Sie nur beruhigen
jetzt, daß ich nicht ohne Garantie gesprochen habe."
Es gab, eigenartig genug, keine Annahme dieses Angebotes von Herrn Ferguson.
Eine weitere Ruhe folgte, gebrochen, bei letztem, durch eine Stimme, für die sie hatten,
alles wartet unbewußt; eine Stimme der, aber nüchtern, kalt,
und sachlich, war trotzdem achtunggebietend, und gewöhnte lang dazu
sprechen Sie mit einer überwältigenden Autorität. Eldon Parr stieg nicht.
"Herr Hodder", er sagte, "einem scheint Respekt unter der Täuschung zu sein,
daß wir immer noch im Mittelalter sind, statt des zwanzigsten Jahrhunderts,,
weil er das Recht annimmt, sich mit dem Leben seiner Gemeindemitglieder einzumischen,,
um der einzige Richter ihrer Handlungen zu sein. Diese Annahme wird nicht, seien Sie
von freien Männern toleriert. Ich, denn einer, Gentlemane, macht nicht, schlagen Sie vor zu haben,
ein Sozialist für den Rektor von der Kirche, die ich besuche und unterstütze. Und
Ich behalte das Privileg eines amerikanischen Bürgers bei, meine eigenen Standards zu setzen,
innerhalb des Gesetzes, und der einzige arbitrar jener Standards zu sein."
"Gut!" gemurmelter Gordon Atterbury. Langmaid bewegte sich unbequem.
"Ich werde keine Wörter verschwenden", der Finanzmann setzte fort. "Ist da mein
kümmern Sie keine Frage, daß wir darin gerechtfertigt werden, von unserem Rektor zu fordern, das
Christliche Doktrinen, denen wir unsere Zustimmung gegeben haben, und das ist
angegeben in den Glaubensbekenntnissen. Daß sie den Launen davon unterliegen werden, das
rector ist jenseits des Argumentes. Ich gebe nicht dazu vor, verstehen Sie beiden,
Gentlemane, die Natur von der außerordentlichen Änderung, die stattgefunden hat,