Kapitel 43
Besitzer." Er nahm sogar einen Ring ab, den er auf seinem Finger hatte, und
gab es mir. Ich nahm den Ring und stellte es zu ihm wiederher und schickte ihn
weg in Besitz all seiner Güter.... Ich werde keinen dinar davon haben
jene Güter, aber es ist für Sie zu ordinieren, wie dazu gut scheinen wird
Sie.... [Als Zeugen] fordern Sie Sayyid Yahya an [Fußnote: sehen Sie oben,
p. 47.] und Mulla Abdu'l-Khalik.... [Fußnote: ein Jünger von
Sheykh Ahmad. Er wurde ein Babi, aber wuchs lauwarm im Glauben
(_NH_, pp. 231 (342 n.1).] der eine wurde bekannt für mich
vor der Manifestation, das andere nach. Beide kennen mir richtigen Brunnen;
dies ist, warum ich sie gewählt habe.' [Fußnote: _AMB_, pp. 372,
373.]
Es war nicht wahrscheinlich, aber, daß der gesetzliche Erbe auf seine Behauptung verzichten würde,,
noch noch, daß der Schah oder sein Minister mit einem Plan bereit wäre,
für das Verteilen der kranke-bekommenen Reichtümer des Gouverneures unter den Armen,
welcher war wahrscheinlich das was der Bab, den sich wünschte. Es sollte hinzugefügt werden
(aber nicht natürlich von diesem Brief der Minuchihr Khan auch
angeboten der Bab mehr als 5000 Reiter und Lakaien der Stämme
seinen Interessen, mit denen er sagte, gewidmet, daß er mit allem würde,
Geschwindigkeit der März auf dem Kapital, die Annahme des Schahs davon durchzusetzen das
Bab's Mission. Auch, dieses Angebot der Bab lehnte ab und beobachtete das
die Ausbreitung von Gottes Wahrheit konnte nicht von solchen Mitteln bewirkt werden. Aber
er war dem Gouverneur, der ihn so oft davon bewahrte, wirklich dankbar das
Zorn des mullas. 'Gott belohnt ihn', würde er sagen, 'dafür was er
machte für mich.'
Vom gesetzlichen Erben und dem Nachfolger des Gouverneures, Gurgin Khan, der Bab,
bewahrt eine viel weniger günstige Erinnerung. Im gleichen Brief
welcher ist von schon ihm zitiert worden, sagt: 'Schließlich machte mich Gurgin
reisen Sie während sieben Nächte ohne keine der Bedarfsartikel davon ein
Reise, und mit ein tausend Lügen und ein tausend Taten der Gewalt.'
[Fußnote: _AMB_ p. 371.] in der Tat, nach dem Bemühen, sich darauf aufzudrängen