Kapitel 31
und sie nimmt Ratschlag davon mit sich. "Was werde ich sagen
zuerst?" denkt sie. Ich werde ihn durch seinen Namen adressieren, oder als
'Freund.' Freund? Nicht I. wie dann? Nennen Sie ihn bei seinem Namen? Gott! Das
Wortfreund ist so schön und so lieb, zu sagen. Das was, wenn ich es dazu wagte,
rufen Sie ihn Freund? Gewagt? Was verbietet mich ihm? Die Tatsache, daß ich denke,
Ich sollte lügen. Eine Lüge? Ich weiß nicht, was es sein wird,; aber
wenn ich liege, wird es ein Gewicht in meinen Gedanken sein. Aus dem Grund muß es
wird erlaubt, daß ich mir nicht wünschen sollte, in der Sache zu liegen. Gott! Er
würden Sie jetzt nicht eine Spur liegen, wenn er mich seinem lieben Freund riefe. Und
sollte ich darin liegen, ihn deshalb zu rufen? Beide von uns sollten tatsächlich sprechen
Wahrheit; aber wenn ich liege, wird das Unrecht seines sein. Und warum ist sein Name damit
schwer zu mir, daß ich wünsche, einen Namen der Höflichkeit hinzuzufügen? Es scheint zu mir
es gibt zu viele Briefe darin, und ich sollte Zunge-gebunden werden
in der Mitte. Aber wenn ich ihn Freund riefe, sollte ich sehr schnell
sagen Sie diesen Namen. Aber nur, weil ich mich fürchte, ins andere zu stolpern,
Name, ich hätte von meinem heart's-Blut gegeben wenn nur sein Name
Macht ist 'mein lieber Freund' gewesen."
Sie zögert so lang im Glauben so, daß die Königin davon zurückkommt,
der König, der sie gelassen hatte, um kommen. Alexander sieht sie kommen, und
geht, sie zu treffen, und fragt sie nach dem, was der König befiehlt gemacht zu werden,
mit seinen Häftlingen, und das, was ihr Schicksal sein wird. "Freund" sagt
sie, "er verlangt von mir, sie zu seiner Diskretion aufwärts hervorzubringen und zu
lassen Sie ihn seine Gerechtigkeit auf ihnen machen. Er ist genauer wroth, den ich nicht habe,
doch aufgegeben sie zu ihm, und ich muß sie schicken; denn ich sehe kein anderes
Weg aus." So haben sie diesen Tag überholt; und auf dem folgenden Tag das
gute und loyale Ritter haben sich zusammen vor dem Königlichen versammelt
tent, um die Gerechtigkeit und das Urteil als zu mit welcher Strafe zu erklären,